Was sind die Gebietsabkommen?

Mietverträge laut Gebietsabkommen sind Mietverträge für Wohnungen, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zwischen den Verbänden der Gebäudebesitzer und den Mietervereinigungen abgeschlossen werden.

 

Die Höhe des Mietzinses für solche Verträge muss zwischen einem im Gebietsabkommen vorgegebenen Minimum und Maximum liegen, je nach den im Abkommen festgelegten Bandbreiten, die auf den Gebieten (Zonen), in die die Gemeinde unterteilt ist, und den Eigenschaften der Wohnung basieren.

 

Diese Mietverträge ermöglichen eine Reihe von steuerlichen Begünstigungen für den Vermieter.

Das Gebietsabkommen ist in Kraft ab 1. Januar 2019, ersetzt und annulliert das vorherige Gebietsabkommen vom 30. Mai 2003.

Wo finde Ich die Gebietsabkommen für Südtirol?

Hier finden Sie die aktuellen Gebietsabkommen für sämtliche Gemeinden Südtirols, welche die Wohnungsvermietung durch „begünstigte“ Mietverträge (3+2 Jahre), durch Verträge für Universitätsstudenten und durch Verträge für einen Übergangszeitraum regeln

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