Unsere Dienstleistungen
Der Mieterschutz – Centro Casa ist zusammen mit dem Verband der Hauseigentümer verantwortlich für die Verhandlungen für das Landesgebietsabkommen, welches die Regeln für die Erstellung von Mietverträgen sowie die Obergrenzen für Mietzinse festlegt.
Bezüglich der Erstellung von Mietverträgen bietet der Mieterschutz seinen Mitgliedern vor allem folgende Dienstleistungen:
Wer einen Mietvertrag erstellt und unterschreibt, sollte dessen Text aufmerksam lesen und kontrollieren. In dieser Angelegenheit gewährt der Beistand des Mieterschutzes, dass der Vertrag korrekt erstellt wird und keine eventuellen nachteilhafte Klauseln vorzufinden sind.
Die Bescheinigung über die Richtigkeit muss einem begünstigten Mietvertrag beigelegt sein und bei der Registrierung der Agentur der Einnahmen vorgelegt werden, um so die vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen beanspruchen zu können.
Die Bescheinigung kann von einer der beiden Parteien - Mieterschutz und Verband der Hauseigentümer – ausgestellt werden, die das Landesgebietsabkommen ausgehandelt und unterschrieben haben. In der Bescheinigung über die Richtigkeit wird bestätigt, dass der erstellte Mietvertrag sowohl den wirtschaftlichen als auch den rechtlichen Anforderungen des Gebietsabkommens entspricht.
Die Aufteilung der Kondominiumsspesen zwischen Vermieter und Mieter erfolgt nach klar festgelegten Kriterien. Der Vermieter hat die Pflicht die im Bilanzjahr entstandenen aufzuteilenden Spesen jedes Jahr dem Mieter vorzulegen und zwar in Form von Jahresabschlussrechnung und detaillierter Spesenauflistung.
Obige Unterlagen und der dazugehörige Mietvertrag ermöglichen eine genaue Aufteilung der Spesen zwischen Mieter und Vermieter. Somit können eventuelle Konflikte zwischen den Parteien vermieden und ein harmonisches Mietverhältnis gefördert werden.
Die Mietverträge zu Wohnzwecken erneuern sich stillschweigend alle vier Jahre oder alle drei Jahre, falls es vor der Fälligkeit zu keinerlei anderslautenden Meinungsformulierung zwischen den beiden Parteien gekommen ist. Der Vermieter kann nur vor Ablauf der Vertragsperiode kündigen, indem er mindestens sechs Monate vorher dies mit eingeschriebenem Brief dem Mieter mitteilt. Der Mieter hingegen kann jederzeit während der ganzen Vertragsperiode kündigen, muss aber dann auch eine sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten, und es auch per Einschreiben dem Vermieter mitteilen.
Anders verhält es sich bei der vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages, die von den Parteien einvernehmlich beschlossen werden muss. Diese kann jederzeit erfolgen immer vorausgesetzt dass Mieter und Vermieter einverstanden sind.
Für alle obigen Fälle bestehen klare Richtlinien deren korrekte Einhaltung eine Beratung von Seiten des Mieterschutzes gewährleistet.
Wenn ein Mieter die Miete oder auch die Nebenspesen nicht regelmäßig zeitgerecht bezahlt, oder er die Wohnung nach rechtmäßig erfolgter Kündigung von Seiten des Vermieters nicht verlässt zum festgesetzten Termin, so kann der Vermieter vor Gericht um die Zwangsräumung wegen Zahlungsverzug oder wegen Ende des Mietverhältnisses ansuchen.
Sollte dieser Fall eintreten, so kann der Mieter auch hier vom Mieterschutz Unterstützung und Hilfe bei der Auslegung der entsprechenden Regelung erhalten und auch direkten Beistand.
Das korrekte Vorgehen beim Auszug aus der Mietwohnung ist von großer Wichtigkeit. Leider wird dabei oft von Seiten des Mieters versäumt, bei der Schlüsselübergabe ein sogenanntes Übergabeprotokoll zu erstellen und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen. Dies kann dann zu Problemen für den Mieter führen hinsichtlich der Rückerstattung der Kaution. Der Mieterschutz Centro Casa empfiehlt daher, ein Wohnungs-Übergabeprotokoll sowohl bei Einzug als auch bei Auszug aus der Wohnung zu erstellen, um so den allgemeinen Erhaltungszustand der Wohnung sowie den Bestand und Erhaltungszustand sämtlicher aufzulisten und mit der Unterschrift von Mieter und Vermieter verbindlich festzuhalten. Bei einer Voranmeldung von mindestens 6 Monaten bietet der Mieterschutz Centro Casa seinen Mitgliedern auf Wunsch auch persönlichen Beistand direkt vor Ort bei der Wohnungsübergabe.
Der Mieterschutz Centro Casa gewährt seinen Mitgliedern Beistand und Unterstützung :
bei sämtlichen Treffen und/oder Konfliktsituationen zwischen Mieter und Vermieter.
beim Versuch der Vermittlung von Schlichtung
bei Zwangsräumungen (auf Grund von Vertragsende, Zahlungsunfähigkeit des Mieters, …)
Beim Mieterschutz gibt es eine eigene Abteilung für Fragen zum Wohnbauinstitut. Die Mieter einer Wohnung des Wohnbauinstitutes können hier Beratung und Beistand erfahren.
Dabei speziell bei folgenden Themen:
Beistand erfahren auch solche Mieter, deren Vertragsverlängerung nach dem ersten Vertragsabschnitt abgelehnt wurde. Diese können so gegebenenfalls früher mit der Zuweisung einer Sozialwohnung rechnen.