Unsere Dienstleistungen

Erstellen des Mietvertrages

Der Mieterschutz – Centro Casa ist zusammen mit dem Verband der Hauseigentümer verantwortlich für die Verhandlungen für das Landesgebietsabkommen, welches die Regeln für die Erstellung von Mietverträgen sowie die Obergrenzen für Mietzinse festlegt.
Bezüglich der Erstellung von Mietverträgen bietet der Mieterschutz seinen Mitgliedern vor allem folgende Dienstleistungen:

  • Auskunft und Beratung im Vorfeld der Erstellung des Mietvertrages;
  • Berechnung des Mietzinses;
  • Erstellung des Mietvertrages;
  • Erstellung der dazugehörigen Registrierungsunterlagen;
  • Registrierung des Vertrages bei der Agentur der Einnahmen (als notwendige Voraussetzung für die Erteilung eines Mietbeitrages von Seiten des Sozialsprengels);
  • Spesenaufteilung Kondominiumsspesen;
  • Berechnung der Inflationserhöhung nach ISTAT oder ASTAT;

Wer einen Mietvertrag erstellt und unterschreibt, sollte dessen Text aufmerksam lesen und kontrollieren. In dieser Angelegenheit gewährt der Beistand des Mieterschutzes, dass der Vertrag korrekt erstellt wird und keine eventuellen nachteilhafte Klauseln vorzufinden sind.

 

Bescheinigung über die Richtigkeit

Die Bescheinigung über die Richtigkeit muss einem begünstigten Mietvertrag beigelegt sein und bei der Registrierung der Agentur der Einnahmen vorgelegt werden, um so die vorgesehenen steuerlichen Vergünstigungen beanspruchen zu können.
Die Bescheinigung kann von einer der beiden Parteien - Mieterschutz und Verband der Hauseigentümer – ausgestellt werden, die das Landesgebietsabkommen ausgehandelt und unterschrieben haben. In der Bescheinigung über die Richtigkeit wird bestätigt, dass der erstellte Mietvertrag sowohl den wirtschaftlichen als auch den rechtlichen Anforderungen des Gebietsabkommens entspricht.

 

Spesenaufteilung zwischen Mieter und Vermieter

Die Aufteilung der Kondominiumsspesen zwischen Vermieter und Mieter erfolgt nach klar festgelegten Kriterien. Der Vermieter hat die Pflicht die im Bilanzjahr entstandenen aufzuteilenden Spesen jedes Jahr dem Mieter vorzulegen und zwar in Form von Jahresabschlussrechnung und detaillierter Spesenauflistung.
Obige Unterlagen und der dazugehörige Mietvertrag ermöglichen eine genaue Aufteilung der Spesen zwischen Mieter und Vermieter. Somit können eventuelle Konflikte zwischen den Parteien vermieden und ein harmonisches Mietverhältnis gefördert werden.

 

Kündigung und/oder Auflösung des Mietvertrages

Die Mietverträge zu Wohnzwecken erneuern sich stillschweigend alle vier Jahre oder alle drei Jahre, falls es vor der Fälligkeit zu keinerlei anderslautenden Meinungsformulierung zwischen den beiden Parteien gekommen ist. Der Vermieter kann nur vor Ablauf der Vertragsperiode kündigen, indem er mindestens sechs Monate vorher dies mit eingeschriebenem Brief dem Mieter mitteilt. Der Mieter hingegen kann jederzeit während der ganzen Vertragsperiode kündigen, muss aber dann auch eine sechsmonatige Kündigungsfrist einhalten, und es auch per Einschreiben dem Vermieter mitteilen.
Anders verhält es sich bei der vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages, die von den Parteien einvernehmlich beschlossen werden muss. Diese kann jederzeit erfolgen immer vorausgesetzt dass Mieter und Vermieter einverstanden sind.
Für alle obigen Fälle bestehen klare Richtlinien deren korrekte Einhaltung eine Beratung von Seiten des Mieterschutzes gewährleistet.

 

Zwangsräumung der Mietwohnung

Wenn ein Mieter die Miete oder auch die Nebenspesen nicht regelmäßig zeitgerecht bezahlt, oder er die Wohnung nach rechtmäßig erfolgter Kündigung von Seiten des Vermieters nicht verlässt zum festgesetzten Termin, so kann der Vermieter vor Gericht um die Zwangsräumung wegen Zahlungsverzug oder wegen Ende des Mietverhältnisses ansuchen.
Sollte dieser Fall eintreten, so kann der Mieter auch hier vom Mieterschutz Unterstützung und Hilfe bei der Auslegung der entsprechenden Regelung erhalten und auch direkten Beistand.

 

Auszug aus der Mietwohnung

Das korrekte Vorgehen beim Auszug aus der Mietwohnung ist von großer Wichtigkeit. Leider wird dabei oft von Seiten des Mieters versäumt, bei der Schlüsselübergabe ein sogenanntes Übergabeprotokoll zu erstellen und von beiden Parteien unterschreiben zu lassen. Dies kann dann zu Problemen für den Mieter führen hinsichtlich der Rückerstattung der Kaution. Der Mieterschutz Centro Casa empfiehlt daher, ein Wohnungs-Übergabeprotokoll sowohl bei Einzug als auch bei Auszug aus der Wohnung zu erstellen, um so den allgemeinen Erhaltungszustand der Wohnung sowie den Bestand und Erhaltungszustand sämtlicher aufzulisten und mit der Unterschrift von Mieter und Vermieter verbindlich festzuhalten. Bei einer Voranmeldung von mindestens 6 Monaten bietet der Mieterschutz Centro Casa seinen Mitgliedern auf Wunsch auch persönlichen Beistand direkt vor Ort bei der Wohnungsübergabe.

 

Beistand

Der Mieterschutz Centro Casa gewährt seinen Mitgliedern Beistand und Unterstützung :
bei sämtlichen Treffen und/oder Konfliktsituationen zwischen Mieter und Vermieter.
beim Versuch der Vermittlung von Schlichtung
bei Zwangsräumungen (auf Grund von Vertragsende, Zahlungsunfähigkeit des Mieters, …)

 

Abteilung für Fragen zum Wohnbauinstitut

Beim Mieterschutz gibt es eine eigene Abteilung für Fragen zum Wohnbauinstitut. Die Mieter einer Wohnung des Wohnbauinstitutes können hier Beratung und Beistand erfahren.
Dabei speziell bei folgenden Themen:

  • Ausfüllen des Gesuchs um Zuweisung einer Mietwohnung. Beratung und Beistand bei einer eventuellen Anfrage um Reduzierung der Mietrate oder Ansuchen um Wohnungswechsel.
  • Mediation und Unterstützung zur Schlichtung bei Konfliktsituationen mit dem Wohnbauinstitut.

Beistand erfahren auch solche Mieter, deren Vertragsverlängerung nach dem ersten Vertragsabschnitt abgelehnt wurde. Diese können so gegebenenfalls früher mit der Zuweisung einer Sozialwohnung rechnen.

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