Der Mieterschutz ist seit 1979 ein Verein, der seinen Mitgliedern Hilfe, Beratung, Schutz für Mieter von privaten und öffentlichen Wohnungen sowie die Verteidigung und Bekräftigung des Rechtes auf Wohnen und Leben anbietet.
Vereinbarung über die Regelung der Mietverträge im Gebiet der Gemeinde Bozen, in Ausführung vom 9. Dezember 1998 Nr. 431 und der Verordnung des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 30. Dezember 2002 im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft und Finanzen und der Verordnung des Ministers für Infrastruktur und Verkehr vom 16. Januar 2017.
Der Südtiroler Mieterschutz/Centro Casa hat sein Dienstleistungs- und Beratungsangebot ausgeweitet. Wohnungsbesitzern und Mietern von Erstwohnungen werden nun auch Erstberatungen geboten für diese Vorhaben:
Beseitigung architektonischer Barrieren; Anpassung oder Erneuerung von bestimmten Anlagen wie z.B. Elektroinstallationen, Heizung und Sanitär; Außerordentliche Wartung wie z.B. Austausch von Fenstern, Böden, Mauerwerk…); Maßnahmen zur Energieeinsparung.
Der Mieterschutz bietet zudem Informationen über die öffentlichen Beiträge, mögliche Steuerrückerstattungen, die technisch-bürokratischen Abläufe und die zuständigen Ämter und erteilt Auskünfte über mögliche Lösungen und Kostenrahmen.
Diese fachlichen Erstberatungen sind kostenlos und ausschließlich Mitgliedern vorbehalten. Terminvormerkung ist erforderlich.
Mit 1. Jänner 2019 ist das neue Gebietsabkommen für die Gemeinde Bozen in Kraft getreten.Die Parameter zur Bestimmung der Miete sind überarbeitet worden. Der Mietschutz geht davon aus, dass bei einigen Arten von Mietwohnungen, vor allem preiswertere in weniger prestigeträchtigen Zonen, die Mieten sinken werden. Zu den Neuheiten zählt die Einführung eines Dokuments, das die Übereinstimmung des Mietvertrags mit dem Gebietsabkommen.
Mietverträge laut Gebietsabkommen sind Mietverträge für Wohnungen, die auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung zwischen den Verbänden der Gebäudebesitzer und den Mietervereinigungen abgeschlossen werden.
Die Höhe des Mietzinses für solche Verträge muss zwischen einem im Gebietsabkommen vorgegebenen Minimum und Maximum liegen, je nach den im Abkommen festgelegten Bandbreiten, die auf den Gebieten (Zonen), in die die Gemeinde unterteilt ist, und den Eigenschaften der Wohnung basieren.
Diese Mietverträge ermöglichen eine Reihe von steuerlichen Begünstigungen für den Vermieter.
Das Gebietsabkommen ist in Kraft ab 1. Januar 2019, ersetzt und annulliert das vorherige Gebietsabkommen vom 30. Mai 2003.
Hier finden Sie die aktuellen Gebietsabkommen für sämtliche Gemeinden Südtirols, welche die Wohnungsvermietung durch „begünstigte“ Mietverträge (3+2 Jahre), durch Verträge für Universitätsstudenten und durch Verträge für einen Übergangszeitraum regeln
Wir sind in:
BOZEN - BRUNECK - MERAN